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Eigenbedarfskündigung abwehren - Tipps & Beispiele

  • Autorenbild: Damian Neducic
    Damian Neducic
  • vor 6 Tagen
  • 3 Min. Lesezeit

Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist für viele Mieter ein Schock. Der Vermieter möchte die Wohnung plötzlich für sich selbst, Familienangehörige oder Haushaltsmitglieder nutzen – und Sie sollen ausziehen. Doch nicht jede Eigenbedarfskündigung ist rechtens. In Deutschland genießen Mieter einen starken Schutz, und ab 2025 gelten sogar verschärfte Regeln für Vermieter: Die Begründung muss detaillierter und nachvollziehbarer sein, Gerichte prüfen kritischer. Viele Kündigungen scheitern an Formfehlern, fehlendem berechtigten Interesse oder Härtefällen.


In diesem Blogpost erklären wir, wie Sie eine Eigenbedarfskündigung prüfen und abwehren können. Mit praktischen Tipps und realen Beispielen.


Was ist eine Eigenbedarfskündigung und wann ist sie zulässig?


Nach § 573 BGB darf ein Vermieter ordentlich kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse hat. Bei Eigenbedarf muss er die Wohnung für:


- sich selbst,

- nahe Familienangehörige (z. B. Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel),

- oder Angehörige des Haushalts (z. B. Pflegekräfte)


brauchen. Die Begründung muss schriftlich und detailliert sein: Wer zieht ein? Warum genau diese Wohnung? Pauschale Aussagen wie „Ich brauche mehr Platz“ reichen nicht aus.


Wichtig seit 2025: Vermieter müssen den Bedarf noch genauer darlegen, da Gerichte strengere Prüfungen vornehmen. Zudem gibt es Sperrfristen (3–10 Jahre) nach Umwandlung in Eigentumswohnungen oder Verkauf.


Die Kündigungsfrist beträgt je nach Mietdauer 3 bis 9 Monate.


Eigenbedarfskündigung

Tipps: So wehren Sie eine Eigenbedarfskündigung ab


1. Prüfen Sie die Formalien sofort

Die Kündigung muss schriftlich sein, alle Mieter nennen und den Eigenbedarf ausführlich begründen. Fehlt die Begründung oder ist sie zu vage? Die Kündigung ist unwirksam – Sie müssen nicht einmal widersprechen.


2. Lassen Sie die Kündigung von einem Fachanwalt prüfen

Ein Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht kann schnell feststellen, ob Formfehler vorliegen oder der Bedarf vorgeschoben ist. Oft reicht ein Anwaltsschreiben, um die Kündigung zurückzuziehen. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten.


3. Widerspruch wegen Härtefall einlegen 574 BGB)

Selbst bei berechtigtem Eigenbedarf können Sie widersprechen, wenn der Auszug für Sie eine unbillige Härte darstellt. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen, idealerweise bis 2 Monate vor Fristende.


Typische Härtefälle:

- Hohes Alter oder schwere Krankheit (z. B. Umzug würde Gesundheit gefährden)

- Schwangerschaft

- Schulpflichtige Kinder (Wechsel der Schule)

- Lange Mietdauer und soziale Verwurzelung im Viertel

- Keine Ersatzwohnung findbar (besonders in angespannten Märkten)


Das Gericht wiegt Interessen ab – Ihr Härtefall muss schwerer wiegen als der Eigenbedarf des Vermieters. Ab 2025 wird der Mieterinteresse stärker berücksichtigt.


4. Verdacht auf vorgetäuschten Eigenbedarf?

Zieht niemand ein oder wird die Wohnung neu vermietet? Sie können Schadensersatz verlangen (Umzugskosten, höhere Miete etc.). Sammeln Sie Beweise (z. B. Inserate).


5. Präventiv handeln

Droht Eigenbedarf? Suchen Sie das Gespräch mit dem Vermieter oder lassen Sie den Mietvertrag auf Kündigungsausschlüsse prüfen.



Beispiele aus der Praxis


- Härtefall durch Krankheit: Ein älteres Ehepaar in Nürnberg wehrte eine Kündigung ab, da der Mann schwer erkrankt war und die Wohnung barrierefrei. Das Gericht erkannte einen Härtefall und ließ die Mieter bleiben.


- Vorgetäuschter Bedarf: In einem Fall aus Niedersachsen kündigte eine Vermieterin für die Ex-Frau ihres Neffen. Der Bedarf war nicht glaubwürdig – mit anwaltlichem Widerspruch zog die Vermieterin zurück, und das Gericht verurteilte sie zur Erstattung der Anwaltskosten.


- Hohes Alter allein reicht nicht: Der BGH urteilte, dass ein Alter über 80 Jahre allein keinen automatischen Härtefall begründet – es muss der Einzelfall geprüft werden (z. B. mit Gutachten).


- Suizidgefahr: Ein 89-jähriger Mieter in München blieb unbefristet, da ein Auszug Selbstmordgefahr barg (AG München).


Viele Kündigungen scheitern, weil Vermieter den Bedarf nicht ausreichend beweisen können oder Härtegründe unterschätzen.



Fazit: Bleiben Sie ruhig und handeln Sie schnell


Eine Eigenbedarfskündigung ist kein Automatismus zum Auszug. Mit guter Vorbereitung und rechtlicher Unterstützung haben Mieter oft Erfolg. Kontaktieren Sie einen Mieterverein (z.B. Deutscher Mieterbund) oder Anwalt – die erste Beratung ist oft günstig oder kostenlos.


Haben Sie Erfahrungen mit Eigenbedarfskündigungen? Teilen Sie sie in den Kommentaren!


*Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Das Mietrecht kann sich ändern; Stand: Januar 2026.*

 
 
 

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